wettbewerbsprozess.de |
Home Einführung Zulässigkeit Begründetheit Verfahren Urteile Gesetz |
Urteile:Auf diesen Seiten stellen wir einige Urteile zur Verfügung, die das Verfahren im Wege der einstweiligen Verfügung verdeutlichen sollen. Schwerpunkt liegt dabei auf dem Internetbereich, aber auch weitere Urteile, die die Besonderheiten des einstweiligen Verfügungsverfahrebns betreffen, werden hier eingestellt. "Aktivlegitimation"; LG Düsseldorf; Urteil vom 19. 09. 2001 - 12 O 311/01 -
Dieses Urteil beschäftigt sich in Teilen mit der Aktivlegitimation. Der Antragsgegner hatte gegen die einstweilige Verfügung eingewendet, dass soweit sich der Gegner auf das UWG berufe, überhaupt kein Wettbewerbsverhältnis bestehe. Berufung gegen Urteil; OLG Dresden; Urteil vom 23.08.2001; 8 U 1535/01
Dieses Urteil kann als Beispiel für die Antragsbefugnis einer Wettbewerbszentrale nach § 13 UWG angesehen werden. Im vorliegenden Fall wollte ein Händler für über das Internet verkaufte Speichermedien das einem Verbraucher gesetzlich zustehende Widerrufsrecht von 14 Tagen ausschließen. Das LG hat zunächst eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen und auf den Widerspruch des Antragsgegners mit urteil die einstweilige Verfügung bestätigt. Die Berufung gegen dieses Urteil blieb ohne Erfolg: Angebliche Besonderheiten wie Virenbefall oder nicht überprüfbare Beschädigung der Speichermedien hat das OLG Dresden nicht anerkannt.
"fliegender Gerichtsstand" LG Berlin Urteil vom 21. Mai 1996 - 16 O 171/96
Zunächst stellt das Gericht noch einmal den sog. "fliegenden Gerichtsstand" von Online Diensten auch nach § 24 UWG dar. Danach ist der Gerichtsstand eines Online-Dienstes bezogen auf die Wettbewerbswidrigkeit seiner Inhalte überall dort, wo das Angebot abrufbar ist. "sittenwidrige EV" OLG Hamburg; Urteil vom 24.08.2000; ger.Az.: 3 U 178/00
Diesem Urteil liegt die Problematik des "CoShoppings" zugrunde. Das ist ein Kaufsystem, bei dem der Preis um so günstiger wird, je mehr Teilnehmer den Artikel bestellen. Allerdings handelt es sich eben nicht wie bei einen Rabattsparverein um einen festen Personenkreis sondern um eine variierende Gruppe, die sich nur für diese eine Bestellung zusammenschließt. Nach Auffassung einiger Gerichte ist eine solche Rabattgewährung unzulässig. Vorliegend wurde die erwirkte einstweilige Verfügung aber offenbar als Druckmittel gegen die Verfügungsbeklagte eingesetzt und damit rechtsmissbräuchlich verwendet. "unlautere Preisbenennung"; OLG Hamburg; Urteil vom 05.07.2001; Az.: 3 U 35/01
In diesem Urteil wird deutlich, wie das Gericht eine summarische Prüfung vornimmt und nicht mit letzter Sicherheit von der Richtigkeit eines vorgetragenen Sachverhaltes überzeugt ist. Dennoch konnte das Gericht entscheiden.
ein Service von: |
||
|